Barrierefreiheit Ihrer Website prüfen
Barrierefrei heißt laut § 3 Abs. 1 BFSG, dass Menschen mit Behinderungen ein Angebot in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffinden, zugänglich und nutzbar vorfinden. Für Websites wird das in der Praxis an den Kriterien der WCAG gemessen.
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Die häufigsten Probleme
Bilder ohne Alternativtext, Text mit zu wenig Kontrast (unter 4,5:1 bei normalem Text), Buttons und Links ohne zugänglichen Namen, Formularfelder ohne Beschriftung und eine fehlende Angabe der Seitensprache. Diese Fehler lassen sich automatisch erkennen und meist mit wenigen Zeilen Code beheben.
So prüft CheckEAA
Wir öffnen Ihre Seite in einem echten Chromium-Browser und führen die Regeln von axe-core für WCAG 2.0, 2.1 und 2.2 auf den Stufen A und AA aus. Jedes Problem bekommt eine Schwere, das WCAG-Kriterium, den Abschnitt der EN 301 549, eine Erklärung in einfacher Sprache und ein Codebeispiel.
In den bezahlten Tarifen prüfen wir bis zu 250 Seiten aus Ihrer Sitemap und wiederholen den Scan jede Woche.
Grenzen der Automatisierung
Manche Kriterien brauchen menschliches Urteil, zum Beispiel ob Überschriften den Inhalt sinnvoll gliedern oder ob Videos korrekte Untertitel haben. Der Bericht zeigt, wie viele Prüfpunkte manuell kontrolliert werden müssen.
Quellen
- § 3 BFSG (Barrierefreiheitsanforderungen) (abgerufen am 4. November 2026)
- Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, W3C (abgerufen am 4. November 2026)
- ETSI EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) (abgerufen am 4. November 2026)
CheckEAA ist ein automatisches Prüfwerkzeug und bietet keine Rechtsberatung.