Barrierefreiheit und Cookies prüfen für Hotels und Ferienunterkünfte
Wenn Gäste direkt über Ihre Website buchen und bezahlen, schließen sie online einen Vertrag. Dann kann das BFSG für die Buchungsstrecke relevant sein, auch wenn die Buchungsmaske von einem Dienstleister kommt.
Website kostenlos prüfen
Was wir bei Hotels und Ferienunterkünfte am häufigsten sehen
- Buchungsmasken in eingebetteten Frames ohne Titel und mit Datumsauswahl, die nur per Maus funktioniert
- Bildergalerien und Slider, die automatisch laufen und sich nicht anhalten lassen
- Zimmerbilder ohne Alternativtext
- Google Maps und YouTube-Videos, die vor der Einwilligung Daten übertragen
- Bewertungs-Widgets mit schwachem Kontrast
Gilt das BFSG für Sie?
Ob das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für Ihre Website gilt, hängt vor allem davon ab, ob Verbraucher über die Website einen Vertrag abschließen können. Das Gesetz erfasst Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also Dienste, die über Websites oder Apps auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags erbracht werden (§ 2 Nr. 26 BFSG). Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, also weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme, sind von den Anforderungen an Dienstleistungen ausgenommen (§ 3 Abs. 3 und § 2 Nr. 17 BFSG). Prüfen Sie Ihren Fall mit einer Anwältin oder einem Anwalt.
Unabhängig vom BFSG gilt für jede Website: Das Speichern und Auslesen von Informationen auf dem Gerät, etwa durch Tracking-Cookies, braucht in der Regel eine vorherige Einwilligung (§ 25 TDDDG). CheckEAA prüft beides in einem Scan, und es klickt im Cookie-Banner auch auf Ablehnen, um zu sehen, was danach noch lädt.
Unser Tipp
Fragen Sie den Anbieter Ihrer Buchungsmaske nach seinem Stand zur Barrierefreiheit. Wir zeigen Ihnen, welche Probleme aus dem eingebetteten Teil kommen.
Quellen
- § 1 BFSG (Anwendungsbereich) (abgerufen am 4. November 2026)
- § 2 BFSG (Begriffsbestimmungen, Nr. 17 und Nr. 26) (abgerufen am 4. November 2026)
- § 3 BFSG (Barrierefreiheitsanforderungen) (abgerufen am 4. November 2026)
- § 25 TDDDG, gesetze-im-internet.de (abgerufen am 4. November 2026)
- Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, W3C (abgerufen am 4. November 2026)
CheckEAA ist ein automatisches Prüfwerkzeug und bietet keine Rechtsberatung.